Der BUND hat auf die Beschlussvorlage mit folgender Stellungnahme geantwortet.

Auch das Umweltamt hat als Untere Naturschutzbehörde in seiner Stellungnahme festgestellt:
„Zusammengefasst bestehen daher seitens der unteren Naturschutzbehörde erhebliche
Bedenken aus Sicht des Natur- und Artenschutzes und der Landschaftspflege gegen die
Aufstellung der Außenbereichssatzung“
(vgl. Auswertung Beteiligung, Seite 49-50).