Stellungnahme für eine gewissenhafte Überprüfung der Belange des “Wandweg” Umweltschutzes, Naturschutzes der Artenvielfalt, Infrastruktur sowie Tourismus bezogen auf die Aufstellung der Außenbereichssatzung „Wandweg“ gem.§ 35 Abs.6 für das Gebiet nördlich und südlich des Wandweges
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Folgenden möchten wir gegen die Aufstellung der Außenbereichssatzung “Wandweg” für das Gebiet nördlich und südlich des Wandweges Stellung beziehen und unsere Argumente gegen ihr Planvorhaben darlegen. In ihrem Entwurf ist festzustellen, dass Sie nicht ausreichend die Historie des Wandweges (Wanderweg – Hermannweg), den Umweltschutz mit der einhergehenden Artenvielfalt und die Infrastruktur analysiert haben. In ihrem Entwurf September 2023 gehen Sie nur marginal bzw. oberflächlich auf diese Faktoren ein.
Wir bitten Sie daher um die Erörterung folgender Aspekte:
Umweltschutz und Artenvielfalt
Wir fordern zur Klärung der Artenvielfalt die Beteiligung der unteren Aufsichtsbehörde (Umweltamt). Wir sehen die Artenvielfalt, das artenreiche Grünland in Gefahr. Die aktuell artenreichen Flächen haben eine überaus hohe Bedeutung für den Erhalt der biologischen Vielfalt sowie den Klimaschutz. Die Felder, Wiesen, freien Flächen sind Lebensraum für diverse Tierarten. Beispielsweise sind im Wandweg Fledermäuse und Rot Milane beheimatet. Fledermäuse stehen unter Naturschutz bzw. Artenschutz. Gerade die Reduzierung des Lebensraumes sorgen für einen Rückgang der Population. Rotmilane stehen auf der Vorwarnliste. Felder Wiesen und Gehölze prägen das bevorzugte Habitat des Rotmilan. Er ist vor allem in einer ländlichen Kulturlandschaft zu finden. 1 Die im Entwurf der Satzung vorgesehenen Flächen werden entgegen den Annahmen der Satzung aktuell teilweise landwirtschaftlich genutzt und liegen teilweise brach, wodurch sie der Natur und Artenvielfalt wertvollen Raum gewähren. Bei einer Bebauung befürchten wir den gegenteiligen Effekt. An dieser Stelle könnten wir weitere schützenswerte Tierarten bzw. Aspekte zur Flora und Fauna nennen, erwarten jedoch die Beteiligung der unteren Aufsichtsbehörde im Verfahren (wie üblich bei Bauvorhaben und kleinen Veränderungen in der Vergangenheit am Wandweg), um ein transparentes sowie qualifiziertes Gutachten zum Schutz der Artenvielfalt zu erhalten.
1 Vgl. nabu.de
Infrastruktur
(Stromversorgung, Telefonversorgung, Straßenverhältnisse, Kanalisation, Handwerks-und Gewerbebetriebe)
Stromversorgung
Die aktuelle Stromversorgung ist für die bestehenden Häuser ausreichend. Fraglich ist die Versorgung für weitere fünfzehn 1-2 Familienhäuser, da die Stromleitung aus unserer Sicht dafür ursprünglich nicht ausgelegt war (unter Berücksichtigung von weiteren Ladepunkten für E-Autos und Photovoltaikanlagen). Haben Sie zum Thema der Stromversorgung die Stadtwerke Bielefeld in ihrem Verfahren beteiligt?
Des Weiteren ist zu beachten, dass neue Häuser nach der aktuellen Energieeffizienznorm gebaut werden müssen und keine fossilen Brennstoffe mehr verbrennen dürfen. Dies führt voraussichtlich zu einer vermehrten Nutzung von Wärmepumpen, die ihrerseits durch Solaranlagen auf den Dächern betrieben werden sollen. Es besteht jedoch die ernsthafte Gefahr, dass die bestehende Stromleitung diese möglichen Kapazitäten und Überkapazitäten, die durch diesen Solarausbau entstehen werden, nicht aufnehmen kann. Eine weitergehende Belastung der vorhandenen Infrastruktur durch den Ausbau erneuerbarer Energien wäre unumgänglich und könnte zu weiteren Komplikationen führen.
Telefonversorgung
Zusätzlich liegt kein weiterer Ausbau von Telefonleitungen für die Straße vor, wodurch alle neuen Anwohner keine einfache Telefonleitung zur Verfügung hätten. Darüber hinaus steht durch die örtliche Situation zwischen den beiden Anhöhen des Osning keine ausreichende mobile Empfangsqualität zur Verfügung, was die Kommunikation für alle Anwohner beeinträchtigen würde.
Straßenverhältnisse
Die Straße im Wandweg ist in weiten Teilen baufällig, aktuell für den Anliegerbedarf tolerierbar. Die Straße wird regelmäßig punktuell repariert, diverse Schlaglöcher kennzeichnen den Weg. In ihrem Entwurf gehen Sie von einer Straßenbreite von bis zu 5 Metern aus. Die Breite des Wandweges beträgt in Teilen lediglich nur ca. 3,00 Meter (wenn man berücksichtigt, dass Teile der Straße auf nicht umgewidmeten Privatgrundstücken liegen). Inwiefern wurde in ihrem Entwurf berücksichtigt, dass im Zuge der baulichen Verdichtung gewährleistet werden muss, dass Einsatzfahrzeuge der Polizei, Feuerwehr und dem Rettungsdienst jederzeit freien Zugang zu den Häusern haben müssen. Ebenso besteht keine Wendemöglichkeit im Wandweg, was in der Folge zu einer Verschärfung der Situation führen würde. Aus Sicht der Anwohner sollte, die seit langem auch in der
Bezirksvertretung und bei der Stadt bekannte Unsicherheit bzgl. der Wendesituation, vorab geklärt werden. Darüber hinaus fordern wir sie auf diese Angelegenheit mit dem Straßenverkehrsamt, der Feuerwehr etc. zu begutachten, dass an dieser Stelle der Schutz der Anlieger im Notfall gewährleistet ist.
Kanalisation
Der Stadtwerke Bielefeld liegt eine Dauerbeschwerde zur Geruchsbelästigung durch die Kanalisation vor. Eine massive Geruchsbelästigung ist seit Jahren ein einschneidendes Erlebnis für die Anwohnerinnen und Anwohner des Wandweges. Im
Austausch mit der Stadtwerke Bielefeld konnte bisher keine Lösung für das Problem gefunden werden, da dies lediglich mit einer Erneuerung der Anlage einhergeht. Fraglich ist, ob die Hinzunahme weiterer Anschlüsse das Problem noch verschärfen
würde und ob die Pumpenanlage für eine Erweiterung der Kanalisation geeignet ist. 2.4 § 4 Zulässigkeitsbestimmungen
„Durch die Außenbereichsatzung werden die Zulassungsbestimmungen für Wohnzwecken dienenden sowie kleineren Handwerks-und Gewerbebetrieben dienenden Vorhaben modifiziert. Im Gebiet wird eine geringfügige Nachverdichtung
ermöglicht.“ Wie stellen Sie sich eine zusätzliche Parkraumsituation für kleinere Handwerks und Gewerbebetriebe vor, z.B. für Kundinnen und Kunden sowie Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen? Wie wollen Sie bei einer Einbahnstraße, bei einer Straßenbreite an einigen Stellen unter 3 Metern Kleinstunternehmen mit bis zu 49 Mitarbeiter das sichere Parken ermöglichen?
Ebenso stellen wir die Frage, wie sie hierzu sicherstellen, dass Rettungsfahrzeuge/Einsatzfahrzeuge zu jedem Zeitpunkt Zugriff auf die Häuser haben? Haben Sie hierzu ein Gutachten, der Straßenverkehrsbehörde eingeholt? Wie können Sie diese großflächige Bodenverdichtung in Einklang mit der Artenvielfalt, dem Umweltschutz bringen?
Zukunftsgerichtete Städteplanung
Die Tatsache, dass Ärzte und Einkaufsmöglichkeiten nicht fußläufig erreichbar sind, stellt eine erhebliche Beeinträchtigung der Lebensqualität der Anwohner dar. Dies birgt nicht nur logistische Herausforderungen, sondern könnte im Notfall auch lebensbedrohlich sein.
Ziel einer vorausschauenden und zukunftsgerichteten Städteplanung sollte die Verringerung von Wegen und damit eine Reduzierung von Emissionen sein. Die Stadt der Zukunft sollte die Stadt der kurzen Wege sein und den Wechsel in der Mobilität von Kraftfahrzeugen hin zu Fußgängern und Fahrrädern berücksichtigen. Ein Ausbau im Außenbereich geht mit diesen Kriterien nicht einher und widerspricht dem Konzept einer nachhaltigen, umweltfreundlichen und lebenswerten Stadt.
Ein weiterer besorgniserregender Punkt ist die voraussichtliche Notwendigkeit von 10 weiteren Kitaplätzen, basierend auf den Statistiken der Stadt Bielefeld im Endausbau von 15 Zweifamilienhäusern am Wandweg. Die vorhandene Kita in Lämershagen bietet jedoch nicht genügend Kapazitäten für diese zusätzlichen Plätze. Dies würde dazu führen, dass betroffene Familien auf andere Kitas im Umkreis von Lämershagen angewiesen sind, was wiederum zu einer weiteren Umweltbelastung durch zusätzliche Fahrten führt.
Apell
In Anbetracht dieser gravierenden Bedenken appelliere ich an Ihre Verantwortung für die Lebensqualität der Bürger und den Schutz unserer Umwelt. Eine umfassende Prüfung und Lösung der genannten infrastrukturellen Mängel sowie die Beachtung einer planvollen Stadtentwicklung sollten vor jeglicher weiteren Bebauungsplanung des Wandwegs erfolgen.